Die Blaue Karte EU(Blue Card) ist der von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Nachweis für den legalen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.

Der Zweck der Blauen Karte ist es Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen Aufenthaltstitel zu verleihen, durch den die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.

Grundsätzlich wird die Blaue Karte für die Dauer von vier Jahren erteilt. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrags weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich von drei Monaten erteilt.

Um diese Aufenthaltsgenehmigung – sie wird auch Blue Card genannt – zu bekommen, müssen IT-Fachleute gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium: Sofern der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
  • es muss ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage vorliegen
  • Generell ein jährliches Mindestbruttogehalt von 56.800 Euro (2021). Aber bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) gilt ein verringertes jährliches Mindestbruttogehalt von 44.304 € (Stand 2021 – die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst)
  • Die angestrebte Beschäftigung muss der Qualifikation entsprechen

Im Allgemeinen bietet es sich an, einen Vorabbescheid bei der Arbeitsagentur zu stellen, um den Vorgang der Einstellung zu beschleunigen.

Ob ein ausländischer Hochschulabschluss als gleichwertig anerkannt wird, können Sie auf dem Informationsportal der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse rechercheren. Wenn Sie Ihren Abschluss dort nicht finden, sollten Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantragen.

Die Blaue Karte-EU wird für 4 Jahre erteilt, maximal aber für die Dauer des Arbeitsvertrages plus 3 Monate. Innerhalb der ersten zwei Jahre muss ein Wechsel des Arbeitsplatzes durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.
Ihre Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder erhalten ebenfalls eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist nicht Voraussetzung.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Arbeitgeber und auch die Bewerber bei dem Verwaltungsaufwand, eine Blaue Karte zu beantragen.

Sie haben weitere Fragen oder benötigen noch mehr Informationen? Sprechen Sie uns an!

Quelle: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html